Schulabschluss
Im Rahmen unserer vielen Ausbildungsberufe und Vorbereitungsmaßnahmen können folgende Schulabschlüsse erworben werden:
- Berufsabschluss mit Prüfung vor der Industrie- und Handelkammer (IHK), Handwerkskammer (HWK) oder Landwirtschaftskammer (LWK) im Vollberuf oder Werkerberuf.
- Einen dem Hauptschulabschluss gleichgestellten Abschluss durch eine erfolgreiche Teilnahme an:
- AVV (ehem.BOJ).
- AVT (ehem.BVB).
- einer dualen Ausbildung in einem Werkerberuf (Fachpraktiker).
- Einen dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichgestellten Abschluss durch eine erfolgreiche Teilnahme an einer dualen Ausbildung in einem Vollberuf
oder an der Berufsfachschule Technik (Standort Paderborn)
Was muss ich tun, damit ich im Kolping-Berufskolleg zur Schule gehen kann?
- Beschult wird in Brakel, Tegelweg 33, Tel. 05272301310
- alle Anmeldungen über das Schulsekretariat in Brakel:
-Anmeldung für angehende Auszubildende
-Anmeldung für neue Schüler der Ausbildungsvorbereitung - Der übliche Weg in das Kolping-Berufskolleg im Kolping Schulwerk führt über die Teilnahme an einer Maßnahme im Kolping Berufsbildungswerk Brakel oder eines anderen beruflichen Bildungsträgers. Das kann eine Ausbildung oder eine berufsvorbereitende Maßnahme sein. In diesem Fall erfüllt eine junge Frau oder ein junger Mann ihre/seine Berufschulpflicht in unserem Berufskolleg.
Dieser Weg führt immer über die Beratung beim Reha-Team der zuständigen Arbeitsagentur des Hauptwohnsitzes.
- Ein zweiter Weg führt in das Kolping-Berufskolleg, ohne an einer Maßnahme teilzunehmen.
Hierbei gibt es diese Möglichkeiten:
a) Jemand erkennt vor Beginn einer Ausbildung in einem Betrieb, dass die Teilnahme am Unterricht des öffentlichen Berufskollegs sie oder ihn überfordern wird. Das kann aus eigener Erkenntnis oder nach Beratung durch das Reha-Team der Arbeitsagentur geschehen. Das Reha-Team wird auf das Kolping-Berufskolleg im Kolping-Schulwerk hinweisen und die Möglichkeit sich bei dessen Leitung zu informieren. Dann ist ein Aufnahmeantrag bei der Leitung des Kolping-Berufskollegs zu stellen. Dort wird über die Aufnahme entschieden.
b) Jemand erkennt während der schon laufenden Teilnahme am Unterricht des öffentlichen Berufskollegs, dass sie/er damit überfordert ist und die Gefahr besteht, das Ziel der theoretischen Ausbildung nicht zu erreichen. Dann kann ebenfalls ein Antrag auf Aufnahme in das Kolping-Berufskolleg im Kolping Schulwerk gestellt werden. In diesem Fall muss natürlich auch das bisherige Berufkolleg informiert werden und eine ordnungsgemäße Abmeldung dort erfolgen.